1. Allgemeines
Angebote, Verkäufe und Lieferungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Durch die Eingehung der Geschäftsverbindung mit uns erkennt der Besteller diese Bedingungen als maßgebend und bindend an, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung bedarf. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bezugsbedindungen des Bestellers werden ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Umfang der Lieferpflicht
Für den Umfang der Lieferung oder Leistung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden ohne dass solche Erklärungen vorliegen, ist die schriftliche Auftragsbestätigung von COM plan maßgebend. Bei einem Verkauf unter einem Warenwert von Euro 500,00 genügt zur Wirksamkeit des Auftrags die Absendung der bestellten Ware durch COM plan. An COM plan-Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw., die zur Auftragsbestätigung oder zu Angeboten gehören, behält COM plan sich ihr Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne Einverständnis von COM plan Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sie auf Verlangen zurückzugeben.

3. Lieferung
4. Entsorgung
Der Besteller übernimmt die Pflicht (§ 10 Abs. 2 Satz 3 Elektrogesetz), Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte auf seine Kosten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Er stellt COM plan von den Rücknahmepflichten nach § 10 Abs. 2 Elektrogesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Diese Ansprüche von COM plan gegen den Besteller auf Übernahme der Entsorgungspflicht und auf Freistellung verjähren nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach endgültiger Beendigung der Nutzung der Geräte. Diese 2-jährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit dem Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Bestellers an COM plan, dass die Nutzung der Geräte beendet sei.
5. Preise
Die Preise von COM plan verstehen sich ab Lager/Werk zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung.

6. Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers, wobei COM plan die Versandart und der Versandweg überlassen bleiben. Jede Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Der Gefahrübergang beginnt mit der Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson.

7. Zahlungen
Die Rechnungen von COM plan sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Sofern im Einzelfall Skonto eingeräumt wird, ist ein Skontoabzug nur dann berechtigt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Bestellers gegenüber COM plan aus anderen Geschäften erfüllt sind. Schecks werden nur zahlungshalber, vorbehaltlich ihrer Kontierungsmöglichkeit angenommen, dadurch entstehende Kosten und Spesen trägt der Besteller. COM plan ist berechtigt, ab dem 2. Mahnschreiben pauschale Mahnkosten in Höhe von Euro 15,00 zu erheben. Dem Besteller ist es gestattet nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist COM plan berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

8. Aufrechnungsverbot
Der Besteller kann nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen fällige Forderungen von COM plan aufrechnen.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von COM plan, bis alle ihr gegen den Besteller zustehenden Ansprüche erfüllt sind. Vorher sind Verpfändung und Sicherungsübereignung unzulässig.

10. Rechte an Programmen
Der Besteller erhält das Recht, die zusammen mit den Anlagen überlassenen Programme mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen zum Betrieb der Anlage zu benutzen, alle anderen Rechte an den Programmen bleiben bei COM plan. Der Besteller erhält also kein Recht, die Programme ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von COM plan zu vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht autorisierten Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Weiterhin verpflichtet sich der Besteller, die Programme nicht zurückzuentwickeln oder zu übersetzen und auch keine Teile aus ihnen herauszulösen. Er wird alphanumerische Kennungen, Markenzeichen und Urheberrechtsvermerke nicht entfernen. Bei jedem Wiederverkauf der Anlage gehen bezüglich der Programme nur die vorstehenden Rechte des Bestellers auf den jeweiligen Käufer über, alle anderen Rechte an den Programmen verbleiben stets bei COM plan. Im Übrigen gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Hersteller Siemens und Alcatel

11. Einrichtung der Anlage und sonstige Dienstleistungen
Für die Einrichtung der Anlage ist vom Besteller ein Einrichtungspreis zu entrichten, der hinsichtlich des Aufbaus, der Einweisung in die Grundfunktionen der Systeme, bzw. Endeinrichtungen und des Anschlusses der Anlage und Geräte pauschal, hinsichtlich der Erstellung des Leitungsnetzes nach Aufwand zu den bei COM plan üblichen Listenpreisen berechnet wird. Bei speicherprogrammierten Anlagen ist der Besteller verpflichtet, rechtzeitig vor Auslieferung der Anlage COM plan die Anwenderdaten entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang verbindlich mitzuteilen, da sonst der Inbetriebnahmetermin nicht gewährleistet werden kann. Ändert der Besteller nachträglich diese Daten oder den Leistungsumfang, so werden die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen zu den dafür gültigen Listenpreisen gesondert berechnet. Ebenso werden bei in Betrieb befindlichen Anlagen Änderungen des Leistungsumfangs sowie Änderungen der Anwenderdaten mit den dafür gültigen Listenpreisen in Rechnung gestellt. Soweit erforderlich, stellt der Besteller geeignete und verschließbare Lager- und Aufenthaltsräume zur Verfügung. Arbeiten nicht schwachstromtechnischer Art, insbesondere Starkstrom-, Stemm-, Mauer-, Erd-, Beton-, Bau- und Gerüstarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe übernimmt der Besteller auf seine Kosten. COM plan berät den Besteller auf Wunsch über die zum Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungsanträge bei den Netzbetreibern.

12. Gefahrenübergang bei Anlieferung durch COM plan
Mit der Anlieferung der zur Anlage gehörenden Teile (Material, Zentralen, Appa- rate usw.) beim Besteller geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung auf diesen Besteller über.

13. Gewährleistung
14. Schadenersatz Vertragserfüllung
15.Verzug, Haftung
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von COM plan. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse ist das für COM plan zuständige örtliche Amts- bzw. Landgericht. Für alle Rechtsbeziehungen gilt unter Ausschluß ausländischer Rechte deutsches Recht.

17. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem Abschluß und der Abwicklung des Vertrages stehenden personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei COM plan oder mit COM plan verbundenen Unternehmen verarbeitet; die Anschrift der jeweiligen Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt.

18. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen infolge anderslautender gesetzlicher Regelungen oder abweichender Rechtsprechnung gilt mit dem Käufer, bzw. Vertragspartner vereinbart, dass die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit nicht berührt wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige Regelung zu ersetzen.
Stand 22.09.2006